Allgemeine
Geschäftsbedingungen für die Leistungen der
Alla-Fonte Hotel & Tagungshaus GmbH, Bad Krozingen
Stand Januar 2009
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung
von Logisleistungen sowie der Überlassung von Konferenz-,
Seminar- und Speiseräume zur Durchführung von
Veranstaltungen und zusammenhängenden weiteren Lieferungen und
Leistungen. Sie gelten in gleicher Weise für die
Überlassung sonstiger Räume und Flächen in
mit dem Hotel verbundenen Veranstaltungsbereichen.
Es gelten ausschließlich die nachfolgenden
Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Gastes
(einheitliche Bezeichnung für den Veranstalter / Besteller /
Gast etc.) werden auch dann, wenn diesen nicht ausdrücklich
widersprochen wurde, nicht Vertragsinhalt.
GELTUNGSBEREICH
1. Diese
Geschäftsbedingungen gelten für Verträge
über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur
Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des
Hotels-Hotelaufnahmevertrag. Der Begriff
„Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende
Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotelzimmervertrag.
2. Die Unter-
oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren
Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540
Absatz 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher
ist.
3. Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn
dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II.
VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
1. Der Vertrag
kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel
zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu
bestätigen.
2.
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter
für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel
gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner
für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern
dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle
Ansprüche gegen das Hotel verjähren
grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche
verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.
Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei
Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. LEISTUNGEN,
PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Das Hotel ist
verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist
verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die
von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw.
geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom
Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die
vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer ein.
3. Das Hotel
kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten
nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer,
der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon
abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer
und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels
erhöht.
4. Rechnungen
des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab
Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die
unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit
vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die
jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von
derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher
beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz
zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren
Schadens vorbehalten.
5. Das Hotel ist
berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer
Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu
verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine
können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen
bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
6. In
begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand
des Kunden, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu
Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im
Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten
Vergütung zu verlangen.
7. Das Hotel ist
ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom
Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne
vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige
Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht
bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6
geleistet wurde.
8. Der Kunde
kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern
bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
IV.
RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) /
NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
1. Ein
Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen
Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese
nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu
zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur
Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen
des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr
zuzumuten
ist, oder ein
sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht
zusteht.
2. Sofern
zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien
Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der
Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs oder
Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das
Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum
vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich
gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht der
Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1
Satz 3 vorliegt.
3. Werden die
Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel folgende
vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen:
Storno bis 31
Tage vor Anreisekostenfrei
Storno bis 21
Tage vor Anreise30% des vereinbarten Preises
Storno bis 14
Tage vor Anreise60% des vereinbarten Preises
Storno weniger
als 14 Tage vor Anreise, Nichtanreise
oder vorzeitige Abreise 90% des vereinbarten Preises
V.
RÜCKTRITT DES HOTELS
1. Sofern
schriftlich vereinbart
wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom
Vertrag
zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum
seinerseits berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den
vertraglich
gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des
Hotels auf sein
Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine
vereinbarte oder oben
gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte
Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten
angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist
das Hotel berechtigt,
aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten,
beispielsweise falls
-
Höhere Gewalt oder andere vom Hotel
nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter
irreführender oder
falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder
des
Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
- das Hotel
begründeten Anlass zu der
Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den
reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels
in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- ein
Verstoß gegen oben genannte
Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei
berechtigtem Rücktritt des
Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI.
ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE
UND -RÜCKGABE
1. Der Kunde
erwirbt keinen Anspruch
auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte
Zimmer stehen dem Kunden
ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der
Kunde hat keinen
Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am
vereinbarten Abreisetag sind
die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt
zur Verfügung zu stellen.
Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten
Räumung des Zimmers für dessen
vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen
Logispreises
(Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche
Ansprüche
des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es
frei, nachzuweisen,
dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf
Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. HAFTUNG DES
HOTELS
1. Das Hotel
haftet mit der Sorgfalt
eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem
Vertrag.
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Hiervon
ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der
Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat,
sonstige
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung
des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer
vorsätzlichen
oder
fahrlässigen Verletzung von
vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung
des
Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen gleich.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des
Hotels auftreten, wird das
Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des
Kunden bemüht sein, für
Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
beizutragen,
um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden
gering zu halten.
2. Für
eingebrachte Sachen haftet das
Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum
Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-,
für Geld, Wertpapieren
und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und
Kostbarkeiten können
bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme
des Hotels einsetzen) im
Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von
dieser
Möglichkeit Gebrauch zu machen.
3. Soweit dem
Kunden ein Stellplatz
in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt,
zur
Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag
zustande. Bei
Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem
Hotelgrundstück abgestellter oder
rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht,
außer bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.Vorstehende Nr. 1
Sätze 2 bis 4 gelten
entsprechen.
4.
Weckaufträge werden vom Hotel mit
größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten,
Post und Warensendungen für die Gäste
werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel
übernimmt
die Zustellung,
Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die
Nachsendung derselben.
Vorstehende Nr. 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
VIII.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1.
Änderungen oder Ergänzungen des
Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für
die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige
Änderungen oder
Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist
der Sitz des Hotels.
3.
Ausschließlicher Gerichtsstand –
auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im
kaufmännischen Verkehr der
gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die
Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und
keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der
gesellschaftsrechtliche
Sitz des Hotels.
4. Es gilt
deutsches Recht. Die
Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für den
Hotelaufnahmevertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird
dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften.