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Hotel & Tagungshaus

Stornobedingungen

Damit alles reibungslos abläuft:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Leistungen der Alla-Fonte Hotel & Tagungshaus GmbH, Bad Krozingen
Stand Januar 2009

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von Logisleistungen sowie der Überlassung von Konferenz-, Seminar- und Speiseräume zur Durchführung von Veranstaltungen und zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen. Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung sonstiger Räume und Flächen in mit dem Hotel verbundenen Veranstaltungsbereichen.

AGBs Hotel Alla-Fonte

Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Gastes (einheitliche Bezeichnung für den Veranstalter / Besteller / Gast etc.) werden auch dann, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde, nicht Vertragsinhalt.


1. Vertragsverhältnis

Die Reservierung von Räumen und Flächen so wie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der Bestätigung durch das Hotel für beide Parteien bindend oder, falls diese aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, mit der Bereitstellung. Die Reservierung von Räumen oder Flächen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung von Hotelzimmern zu anderen als Wohnzwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Wird die Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird auch dieser, ungeachtete einer wirksamen Bevollmächtigung durch den gast, Vertragspartner und haftet für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten neben dem Gast als Gesamtschuldner.


2. An- und Abreise

Gebuchte Zimmer stehen dem Gast bei Anreise ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Die Bestimmung der dem Gast zuzuweisenden Räume erfolgt am Anreisetag durch das Hotel.

Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne das der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. Der Gast wird gebeten, bei einer vorgesehenen Abreise nach 11.00 Uhr dem Empfang dies spätestens bis 22.00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen, bei einer Abreise bis 18.00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis zu bezahlen.


3. Preise

Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist sie in den Preis eingeschlossen. eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Gastes. War ein Festpreis vereinbart und liegen zwischen Vertragsabschluß und Leistungserbringung mehr als vier Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, eine angemessene Preisänderung vorzunehmen.


4. Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen des Hotels aufgrund dieses Vertrages sind binnen 15 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. In jedem Fall kann das Hotel vom Gast eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Bei Überschreitung vorgenannter Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von € 10,00 verlangt werden.


5. Rücktritt und Stornierung

Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solche außerhalb der Einflusssphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne das dem Gast Ersatzansprüche zustehen.

Nimmt der Gast das bestellte Zimmer, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen (72 Stunden vor Anreisetermin), nicht in Anspruch, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises des ersten Reisetages inkl. der ersten Übernachtung verpflichtet, ohne das es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Im übrigen gelten folgende Stornierungsbedingungen:

Logis:

- Storno bis 31 Tage vor Anreise kostenfrei
- Storno bis 21 Tage vor Anreise 30% des vereinbarten Preises
- Storno bis 14 Tage vor Anreise 50% des vereinbarten Preises
- Storno weniger als 14 Tage vor Anreise, Nichtanreise oder vorzeitige Abreise 60% des vereinbarten Preises

Wird eine Gruppenbuchung (ab 15 Personen) komplett storniert, erhöhen sich die vorgenannten %- Sätze um jeweils 10%.

Umfasst die Reservierung mehr als 200 Logisnächte, so verlängern sich die vorgenannten Fristen um jeweils 30 Tage.

In allen Fällen bleibt dem Gast der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.


6. Haftung

Das Hotel bemüht sich um die pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlungen und eine rechtzeitige Überbringung von Warensendungen aller Art. Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr dem lokalen Fundbüro übergeben. Aus oben genanntem Absatz ergibt sich keinerlei Haftung des Hotels.

Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, bis höchstens € 3.500.-, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800.-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 7.500.- im Hotelsaft bei der Direktion aufbewahrt werden. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Sofern dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz oder an einem anderen Ort, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch ein Verwahrungsvertrag nicht zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Krafträder, Fahrräder und deren Inhalt haftet das Hotel nicht. Eine Überwachungsfrist des Hotels besteht nicht.


7. Besondere Hinweise für Veranstaltungen

Der Veranstalter hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls behördlichen Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnis sowie aller sonstigen öffentlich- rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung. Zeitungsanzeigen und öffentliche Einladungen sowie Verkaufsveranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Das Hotel hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn durch die Veröffentlichung wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt werden oder das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht. Dem Veranstalter stehen dann Schadenersatzansprüche nicht zu.

Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.

Der Veranstalter darf Speisen und Getränke nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch das Hotel mitbringen. Es wird dann eine Servicegebühr berechnet.


Stornierungsfristen sind:

Bis 22 Tage vor Veranstaltung kostenfrei, wenn das Hotel anderweitig vermieten kann.

Bis 15 Tage vor Veranstaltung 50% des Gesamtpreises, es sei denn, das Hotel kann anderweitig vermieten.

Bis 8 Tage vor Veranstaltung voller Gesamtpreis, es ei denn, das Hotel kann anderweitig vermieten.

Unter 8 Tage vor der Anmeldung voller Gesamtpreis.

Der Nachweis eines geringen Schadens bleibt beim Veranstalter, der Nachweis eines höheren Schadens dem Hotel vorbehalten.

Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht fortdauern, kann das Hotel, falls nicht anderweitig vereinbart, aufgrund Einzelnachweises abrechnen. Sonderleistungen, die infolge der Absage nutzlos werden, sind ebenfalls zu vergüten.

Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, einzustehen. Es obliegt dem Veranstalter, entsprechende Versicherungen abzuschließen. Das Hotel kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.

Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstiger Gegenstände nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels zulässig. Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte etc.) berührt, so ist der Veranstalter verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen und anfallende Gebühren (GEMA-Gebühren etc.) direkt zu entrichten. Sollten dennoch Schadenersatzansprüche gegen das Hotel geltend gemacht werden, stellt der Veranstalter das Hotel gegenüber den Anspruchsinhabern frei.


8. Allgemeines

Eine unwirksame allgemeine Geschäftsbedingung wird von den Parteien unverzüglich durch eine wirksame ersetzt werden, die nach ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Abweichendes oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Erfüllungsort ist der Sitz des Hotels. Im kaufmännischen Verkehr ist Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


   
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ALLA-FONTE
Das sympathische Hotel & Tagungshaus im Schwarzwald
Herbert-Hellmann-Allee 30, 79189 Bad Krozingen, Telefon +49(0)7633 806 91-0; Fax: +49(0)7633 806 91-123
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