Allgemeine
Geschäftsbedingungen für die Leistungen der
Alla-Fonte Hotel & Tagungshaus GmbH, Bad Krozingen
Stand Januar 2009
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung
von Logisleistungen sowie der Überlassung von Konferenz-,
Seminar- und Speiseräume zur Durchführung von
Veranstaltungen und zusammenhängenden weiteren Lieferungen und
Leistungen. Sie gelten in gleicher Weise für die
Überlassung sonstiger Räume und Flächen in
mit dem Hotel verbundenen Veranstaltungsbereichen.
Es gelten ausschließlich die nachfolgenden
Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Gastes
(einheitliche Bezeichnung für den Veranstalter / Besteller /
Gast etc.) werden auch dann, wenn diesen nicht ausdrücklich
widersprochen wurde, nicht Vertragsinhalt.
1. Vertragsverhältnis
Die Reservierung von Räumen und Flächen so wie die
Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der
Bestätigung durch das Hotel für beide Parteien
bindend oder, falls diese aus Zeitgründen nicht mehr
möglich ist, mit der Bereitstellung. Die Reservierung von
Räumen oder Flächen begründet ein
Mietverhältnis. Eine Unter- oder Weitervermietung sowie die
Nutzung von Hotelzimmern zu anderen als Wohnzwecken bedarf der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Wird die Reservierung
durch einen Dritten vorgenommen, so wird auch dieser, ungeachtete einer
wirksamen Bevollmächtigung durch den gast, Vertragspartner und
haftet für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden
Verbindlichkeiten neben dem Gast als Gesamtschuldner.
2. An- und Abreise
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast bei Anreise ab 15.00 Uhr und am
Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Die Bestimmung der dem
Gast zuzuweisenden Räume erfolgt am Anreisetag durch das
Hotel.
Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit
vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00
Uhr anderweitig zu vergeben, ohne das der Gast hieraus
Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein
Rücktrittsrecht zu. Der Gast wird gebeten, bei einer
vorgesehenen Abreise nach 11.00 Uhr dem Empfang dies
spätestens bis 22.00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen,
bei einer Abreise bis 18.00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18.00
Uhr der volle Zimmerpreis zu bezahlen.
3. Preise
Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung
gültigen Preisliste. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer
anfällt, ist sie in den Preis eingeschlossen. eine
Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß
geht zu Lasten des Gastes. War ein Festpreis vereinbart und liegen
zwischen Vertragsabschluß und Leistungserbringung mehr als
vier Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, eine
angemessene Preisänderung vorzunehmen.
4. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen des Hotels aufgrund dieses Vertrages sind binnen 15
Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. In jedem
Fall kann das Hotel vom Gast eine Vorauszahlung in angemessener
Höhe verlangen. Bei Überschreitung vorgenannter
Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne dass es einer Mahnung
bedarf. Ab Verzugseintritt ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines
höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in
jedem Einzelfall eine Mahngebühr von € 10,00 verlangt
werden.
5. Rücktritt und Stornierung
Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger vom Hotel nicht zu
vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solche
außerhalb der Einflusssphäre des Hotels,
behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag
zurückzutreten, ohne das dem Gast Ersatzansprüche
zustehen.
Nimmt der Gast das bestellte Zimmer, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen
(72 Stunden vor Anreisetermin), nicht in Anspruch, so bleibt er zur
Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises des ersten Reisetages inkl. der
ersten Übernachtung verpflichtet, ohne das es auf den Grund
der Verhinderung ankommt. Im übrigen gelten folgende
Stornierungsbedingungen:
Logis:
- Storno bis 31 Tage vor Anreise kostenfrei
- Storno bis 21 Tage vor Anreise 30% des vereinbarten Preises
- Storno bis 14 Tage vor Anreise 50% des vereinbarten Preises
- Storno weniger als 14 Tage vor Anreise, Nichtanreise oder vorzeitige
Abreise 60% des vereinbarten Preises
Wird eine Gruppenbuchung (ab 15 Personen) komplett storniert,
erhöhen sich die vorgenannten %- Sätze um jeweils
10%.
Umfasst die Reservierung mehr als 200 Logisnächte, so
verlängern sich die vorgenannten Fristen um jeweils 30 Tage.
In allen Fällen bleibt dem Gast der Nachweis eines
niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens
vorbehalten.
6. Haftung
Das Hotel bemüht sich um die pünktliche
Ausführung von Weckaufträgen, die Rechtzeitigkeit und
Richtigkeit von Nachrichtenübermittlungen und eine
rechtzeitige Überbringung von Warensendungen aller Art.
Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht
herleiten. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des
Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer
sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen
Gebühr dem lokalen Fundbüro übergeben. Aus
oben genanntem Absatz ergibt sich keinerlei Haftung des Hotels.
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den
gesetzlichen Bestimmungen, bis höchstens € 3.500.-,
sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu
€ 800.-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können
bis zu einem Höchstwert von € 7.500.- im Hotelsaft
bei der Direktion aufbewahrt werden. Die Haftungsansprüche
erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach
Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder
Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht
(§ 703 BGB). Sofern dem Gast ein Stellplatz auf dem
Hotelparkplatz oder an einem anderen Ort, auch gegen Entgelt, zur
Verfügung gestellt wird, kommt dadurch ein Verwahrungsvertrag
nicht zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem
Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge,
Krafträder, Fahrräder und deren Inhalt haftet das
Hotel nicht. Eine Überwachungsfrist des Hotels besteht nicht.
7. Besondere Hinweise für
Veranstaltungen
Der Veranstalter hat alle für die Durchführung der
Veranstaltung gegebenenfalls behördlichen Erlaubnisse
rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung
dieser Erlaubnis sowie aller sonstigen öffentlich- rechtlichen
Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung. Zeitungsanzeigen
und öffentliche Einladungen sowie Verkaufsveranstaltungen
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Das Hotel hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn durch die
Veröffentlichung wesentliche Interessen des Hotels
beeinträchtigt werden oder das Hotel begründeten
Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw.
der Gäste zu gefährden droht. Dem Veranstalter stehen
dann Schadenersatzansprüche nicht zu.
Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige
Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und
für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet
für die pflegliche Behandlung und
ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung
und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der
Überlassung dieser Einrichtung frei.
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung durch das Hotel mitbringen. Es wird dann eine
Servicegebühr berechnet.
Stornierungsfristen sind:
Bis 22 Tage vor Veranstaltung kostenfrei, wenn das Hotel anderweitig
vermieten kann.
Bis 15 Tage vor Veranstaltung 50% des Gesamtpreises, es sei denn, das
Hotel kann anderweitig vermieten.
Bis 8 Tage vor Veranstaltung voller Gesamtpreis, es ei denn, das Hotel
kann anderweitig vermieten.
Unter 8 Tage vor der Anmeldung voller Gesamtpreis.
Der Nachweis eines geringen Schadens bleibt beim Veranstalter, der
Nachweis eines höheren Schadens dem Hotel vorbehalten.
Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht fortdauern, kann das
Hotel, falls nicht anderweitig vereinbart, aufgrund Einzelnachweises
abrechnen. Sonderleistungen, die infolge der Absage nutzlos werden,
sind ebenfalls zu vergüten.
Der Veranstalter hat für Verluste oder
Beschädigungen, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter,
sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer
verursacht werden, einzustehen. Es obliegt dem Veranstalter,
entsprechende Versicherungen abzuschließen. Das Hotel kann
den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.
Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung von
Dekorationsmaterial oder sonstiger Gegenstände nur mit
schriftlicher Zustimmung des Hotels zulässig. Werden bei
Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte etc.) berührt,
so ist der Veranstalter verpflichtet, vor Durchführung der
Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen
und anfallende Gebühren (GEMA-Gebühren etc.) direkt
zu entrichten. Sollten dennoch Schadenersatzansprüche gegen
das Hotel geltend gemacht werden, stellt der Veranstalter das Hotel
gegenüber den Anspruchsinhabern frei.
8. Allgemeines
Eine unwirksame allgemeine Geschäftsbedingung wird von den
Parteien unverzüglich durch eine wirksame ersetzt werden, die
nach ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen
Bestimmung am nächsten kommt. Abweichendes oder Nebenabreden
bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die
Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche
Nebenabreden bestehen nicht.
Erfüllungsort ist der Sitz des Hotels. Im
kaufmännischen Verkehr ist Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.